Seit 17. Dezember gilt Verordnung, die zwei Neuerungen mit sich brachte. Die Pflicht zur Testung nach dieser Verordnung gilt nicht für Personen, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren. Weiters dürfen ab 24. Dezember Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen öffnen. In allen Warte- und Einstiegsbereichen (indoor und outdoor) und allen geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soweit möglich ein 1m Abstand zu halten.
Die mit 26. Dezember in Kraft tretende neue Verordnung bringt vor allem eine wesentliche Änderung für den (Breiten)-Sportbereich mit sich: Nicht mehr möglich ist, dass maximal sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich deren sechs minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, gemeinsam Sport betreiben. Das bedeutet das Aus für Kleingruppentrainings.
Die seit 17. Dezember geltende Verordnung gibt es hier >>>
Die ab 26. Dezember geltende Verordnung gibt es hier >>>
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