Die 231. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sieht eine weitere Lockerung für die Ausübung von Sportarten ab 29. Mai vor.
Ab 29. Mai dürfen grundsätzlich alle Sportarten, indoor wie outdoor, bei denen ein Mindestabstand von zwei Metern bzw. im öffentlichen Raum von einem Meter eingehalten werden können, ausgeübt werden.
Nähere Informationen dazu findet ihr in den FAQs der Sportaustria oder auf www.sportaustria.at
Der Verband der Kletteranalgenbetreiber Österreichs (kurz VKAÖ) hat dazu ein Maßnahmenkonzept für die Wiedereröffnung von Kletteranlagen erarbeitet. Die Empfehlungen dazu findet ihr hier …